Du suchst einen Ausbildungsplatz für einen Beruf
mit sicherer Zukunft ohne Existenzsorgen,
vielfältigen Aufstiegschancen und guter Entlohnung?
Wir
bilden Dich ab dem 01.08.2025 als Beamter/in auf Widerruf (m/w/d) als Gemeindesekretäranwärter/in aus (Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Ausbildungsdauer zwei Jahre). Eine Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung kann derzeit nicht zugesichert werden.
garantieren eine qualifizierte, hochwertige und vielfältige Ausbildung
bieten eine gute Arbeitsatmosphäre und einen sicheren Arbeitsplatz mit attraktiven Möglichkeiten zur Fortbildung
zahlen Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
stellen zu Ausbildungszwecken ein I-Pad Pro sowie einen Apple-Pencil bereit.
Du
-
suchst nicht nur einen Job, sondern eine sinnvolle, erfüllende Tätigkeit
- bist im Umgang mit Menschen aufgeschlossen und selbstbewusst
- hast Organisationsgeschick, Teamgeist und Interesse an juristischen Fragestellungen und wirtschaftlichem Handeln sowie am Umgang mit moderner Informationstechnik
möchtest den Beruf im Wege einer zweijährigen dualen Ausbildung erlernen. Die theoretischen Ausbildungsabschnitte finden am Studieninstitut Niederrhein in Krefeld statt, die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung Bedburg-Hau
bist für alle Rechtsgebiete der öffentlichen Kommunalverwaltung offen und gewillt, die verschiedenen Ausbildungsabschnitte in den Bereichen Zentrale Dienste, Finanzen, Öffentliche Ordnung, Schulverwaltung, Arbeit und Soziales, Planen und Bauen sowie dem Kommunalkassenverband zu durchlaufen und bist in der Lage, Dich auf die wechselnden Rechtsgebiete mit ihren speziellen Anforderungen einzustellen
- besitzt mindestens die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
- bist im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder der eines EU-Mitgliedsstaates
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung über das Online-Formular bis spätestens 29. Dezember 2024.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.